Expertenforum Job & Karriere
Frage: Wie restriktiv sind Angaben zu Teilzeit in Stellenausschreibungen?
Liebe Frau Mag.
Brandt,
ich bin auf der
Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung und frage mich nun schon seit einiger
Zeit, wie restriktiv die Angaben zum Ausmaß der Beschäftigung in
Stelleninseraten sind. Soll ich mich auch auf Stellen bewerben, die zwar auf
mich passen, allerdings nicht als Teilzeit ausgeschrieben sind? Was kann man
darunter verstehen, wenn im Stelleninserat von ca. 25 Wochenstunden gesprochen
wird bzw. Vollzeit oder Teilzeit angegeben ist?
Vielen Dank für Ihre
Unterstützung, K.T.
Antwort: Wie restriktiv sind Angaben zu Teilzeit in Stellenausschreibungen?
Liebe Frau K.T.,
bewerben Sie sich auf alle Inserate,
die auf Sie passen - auch wenn diese nicht ausdrücklich einen Teilzeitjob
ausschreiben! Geben Sie in Ihrer Bewerbung
dabei (noch) nicht an, dass Sie ausschließlich Teilzeit arbeiten möchten. Nur so
können Sie sich sämtliche Chancen für ein Vorstellungsgespräch offenhalten.
Erst wenn im Verlauf des persönlichen Bewerbungsgespräches die Rede auf die
Arbeitszeit kommt, können Sie einräumen, dass für Sie eine Vollzeitbeschäftigung
nicht in Frage kommt. Denn es kann durchaus vorkommen, dass sich eine Bewerberin im
Vorstellungsgesprächals die ideale Kandidatin herausstellt und
so überzeugend ist, dass der Arbeitgeber beschließt, eine geplante Stelle mit zwei Personen zu besetzen (entweder zwei Teilzeitstellen oder eine Voll- und eine Teilzeitstelle). Sollten Sie dennoch keine Jobzusage bekommen, so können Sie durch die "Methode" leicht Ihren "Marktwert" feststellen bzw. "Bewerbungspraxis" sammeln.
Eine Angabe von "ca. 25 Wochenstunden" bzw. "Vollzeit
oder Teilzeit" bedeutet, dass sich der Arbeitgeber prinzipiell beide Varianten
mit einer Wochenarbeitszeit von 20-40 Stunden vorstellen kann bzw. dass auf
lange Sicht aus der Teilzeit- eine Vollzeitbeschäftigung werden
soll.
Viel Erfolg & alles Gute
wünscht
Mag. (FH) Gerda
Brandt
Geschäftsführerin &
Personalberaterin