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Expertenforum Job & Karriere

Frage: Wie restriktiv sind Angaben zu Teilzeit in Stellenausschreibungen?

Liebe Frau Mag. Brandt,
 
ich bin auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung und frage mich nun schon seit einiger Zeit, wie restriktiv die Angaben zum Ausmaß der Beschäftigung in Stelleninseraten sind. Soll ich mich auch auf Stellen bewerben, die zwar auf mich passen, allerdings nicht als Teilzeit ausgeschrieben sind? Was kann man darunter verstehen, wenn im Stelleninserat von ca. 25 Wochenstunden gesprochen wird bzw. Vollzeit oder Teilzeit angegeben ist?
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, K.T.

Antwort: Wie restriktiv sind Angaben zu Teilzeit in Stellenausschreibungen?

Liebe Frau K.T.,
 
bewerben Sie sich auf alle Inserate, die auf Sie passen - auch wenn diese nicht ausdrücklich einen Teilzeitjob ausschreiben! Geben Sie in Ihrer Bewerbung dabei (noch) nicht an, dass Sie ausschließlich Teilzeit arbeiten möchten. Nur so können Sie sich sämtliche Chancen für ein Vorstellungsgespräch offenhalten.

Erst wenn im Verlauf des persönlichen Bewerbungsgespräches die Rede auf die Arbeitszeit kommt, können Sie einräumen, dass für Sie eine Vollzeitbeschäftigung nicht in Frage kommt. Denn es kann durchaus vorkommen, dass sich eine Bewerberin im Vorstellungsgesprächals die ideale Kandidatin herausstellt und so überzeugend ist, dass der Arbeitgeber beschließt, eine geplante Stelle mit zwei Personen zu besetzen (entweder zwei Teilzeitstellen oder eine Voll- und eine Teilzeitstelle). Sollten Sie dennoch keine Jobzusage bekommen, so können Sie durch die "Methode" leicht Ihren "Marktwert" feststellen bzw. "Bewerbungspraxis" sammeln.

Eine Angabe von "ca. 25 Wochenstunden" bzw. "Vollzeit oder Teilzeit" bedeutet, dass sich der Arbeitgeber prinzipiell beide Varianten mit einer Wochenarbeitszeit  von 20-40 Stunden vorstellen kann bzw. dass auf lange Sicht aus der Teilzeit- eine Vollzeitbeschäftigung werden soll.
 
 
Viel Erfolg & alles Gute wünscht
Mag. (FH) Gerda Brandt
Geschäftsführerin & Personalberaterin
 
 

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