Sehr geehrte Fr. O.,
üblicherweise wird der Urlaub, den Sie aus Ihrer Vollzeitbeschäftigung noch stehen haben, auf Ihre Teilzeitstunden umgerechnet, sodass Sie um nichts umfallen.
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Sie haben Fragen zum Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur Karenz? Familienexpertin Nicole Hoberstorfer unterstützt Sie gerne.
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