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Expertenforum Recht

Frage: Kann ein deutsches Ehepaar ein Baby in Österreich adoptieren?

Sehr geehrter Herr Kuch,

ich war soeben auf ihrer Seite im Internet und habe damit ihre E-Mail Adresse gefunden,
denn ich habe eine Frage an Sie.

Ich kenne in Österreich ein 14 Jähriges Mädchen, die jetzt ungewollt Schwanger geworden ist,
und sie möchte ihr Kind unbedingt zur Adoption frei geben,da sie einfach nicht in der Lage ist,
ihr Kind groß zu ziehen.

Nun haben wir seit 2 Wochen Kontakt und sie möchte, dass ich und auch mein Mann die Adoptiveltern
ihres Säuglings werden,daher wünscht sie sich eine Offene Adoption.

Nun die Frage, geht das überhaupt, dass mein Mann und ich (beide kommen aus Deutschland)
ihr Baby adoptieren können, wenn sie es sich wünscht.

Ich meine, wir würden ihr Baby gerne bei uns aufnehmen, und es großziehen, auch möchte sie
dann von uns immer wieder infomiert werden,wie es ihrem Baby bei uns geht. Würde es denn in Frage kommen,wenn wir ein deutsches Ehepaar das Babys aus Österreich adoptieren könnten,oder wäre das auf gar keinen Fall möglich?


Wir bitten um Ihre Antwort, damit wir wissen, ob sich das lohnt .

Mit freundlichen Grüßen Tanja &Paul K. aus Deutschland


Antwort: Kann ein deutsches Ehepaar ein Baby in Österreich adoptieren?


Sehr geehrte Frau K.,
sehr geehrter Herr K.,

leider ist Ihrer Anfrage sehr unkonkret, da daraus nicht entnommen werden kann, wie es um das Verhältnis zwischen Ihnen und dem 14jährigen Mädchen bestellt ist. Gibt es ein Verwandtschaftsverhältnis?

Wenn ja, dann könnte eine Adoption grundsätzlich positiv verlaufen. Bei allen anderen Varianten sehe ich mögliche große Problemstellungen auf Sie zukommen. Sollte der Kontakt zum Mädchen etwa nur durchs Internet  bestehen, so rate ich Ihnen dringend zur Vorsicht, da sie hier schnell Gefahr laufen können, mit dem Strafgesetz oder dem Verwaltungsstrafgesetz Bekanntschaft zu machen.

Auch das Alter der zukünftigen Mutter scheint mir für Ihr Vorhaben problematisch zu sein. Zwar ist die Adoptionsfreigabe ein höchstpersönliches Recht der Mutter, doch ist aufgrund der Alters anzunehmen, dass sich die Jugendwohlfahrt einschalten muss. Sobald diese jedoch tätig wird – was nochmals aufgrund des Alters wohl ex lege anzunehmen ist – so wird es schwierig, da dieser zumeist einen Platz in Österreich sucht.  Auch wird jedenfalls das Haager Adoptionsübereinkommen zu beachten sein.
 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Florian Kuch

 
 

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