Sehr geehrte Damen und Herren,
Muss mein Ex-Mann (gemeinsame Obsorge für 2 Söhne, 10 und 14 Jahre) mir bekannt geben, wenn er sich im Ausland aufhält oder gedenkt, das zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr verehrte Frau H.!
Ein Ex-Gatte hat nach der Scheidung grundsätzlich keine Verpflichtung ein Einvernehmen über seinen Aufenthaltsort zu suchen. Wenn Ihr Ex-Mann also die Absicht hat, seinen Lebensmittelpunkt im Ausland zu suchen, so bedarf es hierfür grundsätzlich keiner Zustimmung.
Aus Ihren Angaben kann ich jedoch nicht entnehmen, ob die gemeinsamen Kinder beim Kindesvater leben oder nicht. Diese Angabe wäre aber wesentlich, denn grundsätzlich bestehen bei einer gemeinsamen Obsorge die gleichen Rechte und Pflichten und haben die Elternteile tunlichst einvernehmlich vorzugehen.
Einigkeit hat vor allem darüber zu bestehen, bei welchem Elternteil sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Dieser Elternteil, bei dem sich das Kind dann hauptsächlich aufhält, ist nämlich immer mit der gesamten Obsorge betraut, und steht ihm auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.
Sollte keine Einigung bestehen, wo sich Ihre Kinder hauptsächlich aufhalten sollen, so kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden, damit es zu einer Alleinobsorge kommt. Das Gericht wird sich dann bemühen, eine gütliche Einigung herbeizuführen und im Falle des Scheiterns im Interesse des Kindeswohl entscheiden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage mit diesen Ausführungen beantworten.
Florian Kuch


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