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Expertenforum Recht

Frage: Adoption ohne Zustimmung des leiblichen Vaters?

Sehr geehrter Herr Dr. Kuch!
 
Da wir Pflegeeltern sind von Kindern (unter 10 Jahre), die unehelich geboren wurden, aber die Vaterschaft wurde anerkannt, und wir nun die Zustimmung der leiblichen Mutter der Kinder zur Adoption haben (leibliche Mutter war ex lege Obsorgeberechtigte nach Geburt) möchten wir gerne wissen, ob eine Adoption auch ohne Zustimmung des leiblichen Vaters gesetzlich möglich ist. Die Obsorgeberechtigung ist bei der Jugendwohlfahrt, wir sind für Pflege und Erzeihung seit mehr als 8 Jahren zuständig. Der leibliche Vater hat aufgrund strafrechtlicher Vorgeschichte nie die Obsorge trotz Anfrage bei Gericht erhalten!
 
Vielen Dank im Voraus
mit freundlichen Grüßen

Sonja S.


Antwort: Adoption ohne Zustimmung des leiblichen Vaters?


Sehr geehrte Frau Schmied!
 
Aus Ihren Angaben entnehme ich, dass der Kindesvater die Vaterschaft anerkannt hat.
§ 181 ABGB normiert, dass  grundsätzlich beide Eltern der Adoption zuzustimmen haben. Absatz 2 regelt dazu gewisse Ausnahmen. Auch besteht die eingeschränkte Möglichkeit, dass das Gericht die Zustimmung eines Vertragsteiles ersetzen kann. Da aufgrund Ihrer Angaben keine abschließende Aussage möglich ist, empfehle ich Ihnen, sich mit der Jungendwohlfahrt kurz zu schließen.
 
MfG
 
Florian Kuch  

 
 

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