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Scheidung: wie verhalte ich mich richtig?

Wir haben Scheidungsanwältin Mag. Katharina Braun dazu befragt, wie man sich vor und während einer Scheidung richtig verhält, auf was man achten und was man tunlichst vermeiden sollte.

Scheidung: wie verhalte ich mich richtig?; Bildquelle: Olga Ekaterincheva - Fotolia.comIm Vorfeld der Scheidung

Es heißt der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich meist erst im Fall einer Trennung. So wichtig Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit in einer Beziehung sonst ist, bei einer bevorstehenden Scheidung ist  oft Zurückhaltung mit Informationen angeraten. Denn anderenfalls könnte in etwa der Andere versuchen, Beweise für sein Fremdgehen zu beseitigen.  

Denn auch wenn zunächst  alles nach einer einvernehmlichen  Scheidung ausschaut, kann sich dies ändern. Es gilt daher Beweise für das Verschulden an der Zerrüttung zu sammeln. Beweise sind neben Zeugen (auch Verwandte sind als Zeugen zulässig,  haben aber allenfalls ein Zeugnisentschlagungsrecht – sie können daher eine Aussage verweigern), E-Mails, Briefe, Fotos etc.

Unter Umständen kann sich zur Beweisbeschaffung auch der Einsatz eines Detektivs bezahlt machen (manche Detektive geben nach einer ersten Sondierungsobservation einen Kostenvoranschlag). Detektivkosten sind, vorausgesetzt der Seitensprung war nicht eingestanden, auch von dem Dritten, sohin Geliebten(m) einklagbar.

Die Wahl des Rechtsanwalts

Ratschläge von Freunden und Familie mögen zwar insbesondere gut zur mentalen Stütze sein, jedoch sollte die Einholung einer rechtlichen professionellen Beratung nicht gescheut werden. Denn: „ Ich glaub, ich hab da mal was im Fernsehen gehört...“, ist doch etwas ganz anderes als wenn die Information von einem Fachmann kommt.

Wie finde ich den zu mir passenden Rechtsanwalt? Mundpropaganda, Internetrecherche, Medien und vor allem sich auf das eigenen Gefühl verlassen: Fühle ich mich von meinem Rechtsanwalt verstanden und gut vertreten? Ist er gut erreichbar, gerade Familienstreitigkeiten eskalieren oft außerhalb der normalen Bürozeiten und kann da oft ein rechtliches kurzes Feedback sehr deeskalierend und beruhigend wirken. Spricht der Rechtsanwalt meine Sprache, oder versteckt er sich hinter unverständlichem Juristenkauderwelsch? Klärt er mich über die auf mich zukommenden Rechtsanwaltskosten auf?

Vor dem Richter

Einvernehmliche Scheidungen finden meist im Richterzimmer statt. Notwendig für eine einvernehmliche Scheidung ist der Scheidungsantrag, viele Richter wollen vorab auch schon den Scheidungsvergleich zugeschickt bekommen. In dem Scheidungsvergleich müssen sich die Parteien über Obsorge, Kindesunterhalt, Aufteilung des Vermögens (die Besuchsrechtregelung kann einer späteren Vereinbarung vorbehalten bleiben) geeinigt haben.

Die Verhandlung in Scheidungssachen ist nicht öffentlich, das heißt, Zuschauer werden nicht zugelassen. Es steht den Parteien jedoch frei, jeweils höchstens drei „ Vertrauenspersonen“ an der Verhandlung teilnehmen zu lassen. Erscheint die beklagte Partei zur ersten Verhandlung nicht und wird auch nicht anwaltlich vertreten, so bleibt dies zunächst ohne Konsequenzen. In weiterer Folge kann jedoch die Scheidung auch ohne seine Beteiligung am Verfahren ausgesprochen werden.

Bei einer strittigen Scheidung wird jeder Partei Gelegenheit zur Aussage gegeben. Das heißt: den Anderen ausreden lassen und mitunter Sachen anhören müssen, die nach eigener Wahrnehmung nicht mit den tatsächlichen Begebenheiten übereinstimmen. 

Durch die eigene Aussage wird einem Gelegenheit geboten, Klarstellungen  zu machen und ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, Widersprüchlichkeiten in der gegnerischen Aussage aufzuzeigen.

 Tauchen während einer Verhandlung Fragen auf, so ist es möglich, ausgenommen während Parteieneinvernahme, sich mit dem eigenen Rechtsanwalt außerhalb des Gerichtssaals/Richterzimmers zu besprechen.

Zu raten ist für die Parteieneinvernahme eine (chronologische) Auflistung der Geschehnisse/ Eheverfehlungen. Da das Ablesen der Parteieneinvernahme unzulässig ist, ist es zu empfehlen diese Gedächtnisstütze dem eigenen Anwalt vor der Verhandlung auszufolgen, welcher anhand dieser prüfen kann, ob die Klientin/ der Klient bei der Befragung durch den Richter schon alles Wesentliche gesagt hat.

Autor: Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

 
 
 
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