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Streitpunkt Sorgerecht Teil 2

women30plus-Rechtsexperte Mag. Florian Kuch gibt Tipps, was beim Sorgerecht zu beachten ist

Was ist beim Sorgerecht zu beachten?Mit anderen Worten, ein gemeinsames Sorgerecht kommt nur dann zustande, wenn ein gemeinsamer Antrag der Eltern vorliegt?

Kuch: Richtig, das gemeinsame Sorgerecht setzt immer einen gemeinsamen Antrag der Eltern voraus. Sie haben dann auch die gleichen Rechte und Pflichten, welche sie vom Gesetzeswortlaut „tunlichst einvernehmlich“ auszuüben haben.

Zusätzlich muss natürlich auch Einigkeit darüber bestehen, bei welchem Elternteil sich das Kind zukünftig hauptsächlich aufhalten soll. Hintergrund ist, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht einen wesentlichen Bestandteil des Sorgerechts darstellt. Kommt keine Einigung zustande, dann muss ein Elternteil einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts an ihn beim Pflegschaftsgericht einbringen.

Ein weiterer Aspekt, den man hier erwähnen sollte, ist das Anhörungsrecht des Kindes. Das Gesetz sieht vor, dass auch die Kinder vom Richter oder von der Richterin gehört werden sollen, sofern sie schon die nötige Einsichtsfähigkeit haben. Bei Minderjährigen kann es daher sein, dass sie vom Jugendwohlfahrtsträger befragt werden und sich dieser quasi als Sachverständiger ein Bild davon macht, dass die Entwicklung und die Gesundheit des Kindes durch die Obsorge gefördert werden und dass etwa der Wunsch des Kindes, bei der Mutter oder beim Vater zu bleiben, unbeeinflusst ist.

Welche Kriterien sind für das Gericht bei der Zuweisung des Sorgerechts entscheidend?

Kuch: Das Gericht hat sich am Wohl des Kindes zu orientieren. Dieser Begriff ist aber im Gesetz nicht wirklich definiert, sondern versteht man darunter einen Zusammenschau mehrerer Aspekte, wie etwa Bedürfnisse und Entwicklungsfähigkeit des Kindes oder die emotionale Bindung.

Ebenso wird geprüft, ob beispielsweise Geschwister vorhanden sind, oder was dem Wunsch des Kindes entspricht, wie bereits zuvor erwähnt. Aus diesen Kriterien, also aus der Zusammenschau, wird dann eine Zukunftsprognose erstellt. Es kann sogar sein, dass vom Gericht ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt wird, damit die Entscheidung auf einer Grundlage basiert.

Kann die Entscheidung des Gerichtes auch bekämpft werden?

Kuch: Ja natürlich. Die gerichtliche Entscheidung ergeht über einen Beschluss, der binnen 14 Tagen ab der Zustellung mit einem Rechtmittel, einem Rekurs, angefochten werden kann. Es kann unter gewissen Voraussetzungen sogar soweit gehen, dass sich der Oberste Gerichtshof mit der Sache befassen muss. Das geschieht aber nur in seltenen Fällen.

Natürlich kann gegen die gerichtliche Entscheidung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt etwas unternommen werden. Damit meine ich einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts. Dieser Antrag wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, also schwerwiegende bzw. besonders wichtige Gründe vorliegen und durch einen Wechsel des Sorgerechts eine verbesserte Lebenssituation fürs Kind erreicht werden kann.

Auch die Entziehung des Sorgerechts vom Amts wegen kommt in Frage, wobei dies sind dann schon eher die Notmaßnahmen, wie wir sie eher aus der Zeitung kennen, wenn also die elterlichen Pflichten gröblich vernachlässigt werden oder Fälle der Gewalt vorliegen.

>> Hier geht das Interview weiter

 
 
 
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