Streitpunkt Sorgerecht
women30plus-Rechtsexperte Mag. Florian Kuch gibt Tipps, was beim Sorgerecht zu beachten ist
Das Sorgerecht über ein gemeinsames Kind bildet in einer gescheiterten Ehe oft den Zündstoff für gerichtliche Auseinandersetzungen. Worauf sollten unsere Userinnen achten, wenn es um das Sorgerecht geht?Kuch: Dazu wäre vielleicht eingangs zu sagen, dass das
Sorgerecht selbst, also die Berechtigung und Verpflichtung zur Pflege und Erziehung eines Kindes sowie dessen Vermögensverwaltung und Vertretung, nach meiner persönlichen Erfahrung meist nicht so sehr den Streitpunkt bildet. Vielmehr geht es bei solchen Verfahren schon des Öfteren um gekränkten Stolz, der bedauerlicherweise am Rücken der Kinder ausgetragen wird.
Das ist aber auch ganz klar. Hat man sich einmal von einem Partner getrennt, so entfernt man sich im Laufe der Jahre geistig von diesem. Männer sehen dann vielleicht die Unterhaltszahlungen als Ungerechtigkeit an, oder Frauen sind gekränkt, wenn der Exgatte plötzlich eine neue Partnerin hat. Das sind dann die Fälle, wo sich die Eltern über das Kind die eine oder andere Nettigkeit ausrichten und in weiterer Folge ein Sorgerechtsstreit entstehen kann. Generell sollte ein Streit um die Obsorge aber nur dem
Wohl des Kindes dienen. Aber ich möchte die Sorgerechtsstreitigkeiten keineswegs verallgemeinern.
Wie sehen die Rechte und Pflichten beim Sorgerecht aus?
Kuch: Die meisten Paare entscheiden sich heute für ein
geteiltes Sorgerecht, was einerseits gut ist, da Männer nun auch mehr Verantwortung übernehmen. Auf der anderen Seite gilt auch hier das soeben gesagte. Kommt es nämlich zur Entfremdung mit dem oder der Ex, dann kann das Sorgerecht schon mal einen gehörigen Streitpunkt bilden. Ganz plötzlich wird dann ein Antrag auf alleinige Obsorge gestellt, der im Übrigen keiner Begründung bedarf, und schon sehen sich alle Beteiligten bei Gericht wieder.
Ich würde Frauen daher
die alleinige Obsorge anraten, weil dadurch klare Linien geschaffen werden. Natürlich hat man da im Vorfeld Überzeugungsarbeit beim anderen Elternteil zu leisten, aber ich denke, wenn man den Ex davon überzeugen kann, dass das alleinige Sorgerecht nicht automatisch die Aufgabe sämtlicher Rechte für den Vater bedeutet, so wird man vielleicht zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Denn selbst ohne das Sorgerecht bleiben dem Vater ja grundsätzlich noch immer das Besuchsrecht sowie das Informationsrecht und Äußerungsrecht erhalten.
Was passiert, wenn sich die Eltern nun aber nicht einigen können, ob sie ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht haben wollen?
Kuch: Wenn innerhalb angemessener Frist keine Vereinbarung zwischen den Eltern zustande kommt, sei es über den Aufenthaltsort des Kindes, sei es über die Betrauung mit dem alleinigen Sorgerecht, so entscheidet das Gericht von Amts wegen, wer das Sorgerecht erhält. Vorweg unternimmt das Gericht jedoch den Versuch auf eine gütliche Einigung. Wichtig ist eine solche Einigung jedenfalls bei einem Antrag auf einvernehmliche Scheidung. Hier wird nämlich vorausgesetzt, dass über diesen Punkt eine Einigung herrscht.
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