Neustart planenKaum ist das Baby da, steht erst mal alles Kopf. Man muss sich an völlig neue Rhythmen gewöhnen und die eigenen Bedürfniss erstmal nach hinten verschieben. Wenn die Anfangsturbulenzen sich aber beruhigt haben, sollte man die Zeit nutzen, um Bilanz über bisherige berufliche Tätigkeiten, Handlungsmuster und eigene Vorstellungen zu ziehen.
Durch die emotionale und räumliche Entfernung zum Berufsleben ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich Gedanken über die Zukunft und die eigenen Kompetenzen zu machen, Altlasten eventuell abzuwerfen und mit frischem Elan neu durchzustarten.
Prinzipiell haben Personen, die sich in Karenz befinden, Zugang zu allen Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice. Eine spezielle Auswahl ermöglicht die Vereinbarkeit von Wiedereinstieg und Kinderbetreuung. Auch der WAFF kann in diesem Zusammenhang weiterhelfen und dient jenen, die kein festes Arbeitsverhältnis haben, als Orientierungshilfe.
Allen, die wieder in ihren angestammten Beruf zurück wollen, sei angeraten, den Kontakt zum alten Unternehmen zu halten. Das kann entweder durch regelmäßige Besuche in der Firma und bei beruflichen Events sein, über den Verteiler des internen Newsletters, den Intranetzugang bzw. email-Account, durch Zusendung der Mitarbeiterzeitung oder etwa durch die Übernahme von Urlaubsvertretungen oder der Mitarbeit an Projekten im Rahmen einer geringfügigen Erwerbstätigkeit innerhalb der Zuverdienstgrenze ( 341,16/ Monat).
Äußern Sie Ihren Wunsch zur Mitarbeit unmissverständlich, und zeigen Sie Interesse an Veränderungen und Neuerungen im Unternehmen. Auch Ihre Bereitschaft von zu Hause aus zu arbeiten, macht Ihren Willen zur Mithilfe deutlich. Prinzipiell ist der Arbeitgeber auch während der Karenz verpflichtet, über wichtige Betriebsgeschehnisse wie Konkurs, Umstrukturierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen Bescheid zu geben. Gesetzlich einfordern kann man diesen Anspruch allerdings nicht.
Im Falle der Inanspruchnahme der Elternteilzeit ist es wichtig zu wissen, dass diese gesetzlich nur für jene Eltern Gültigkeit hat, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise die Obsorge für das Kind haben. Wenn Sie zusätzlich seit mindestens drei Jahren in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern tätig sind, können Sie gemäß einer Vereinbarung mit dem Unternehmen bis zum 7. Geburtstag oder einem späteren Schuleintritt des Kindes eine Änderung der Arbeitszeit verlangen. Laut Österreichischem Institut für Familienforschung betrifft das jedoch nur 33 % der unselbständig erwerbstätigen Frauen und ist somit für das Gros der Mütter nicht einforderbar.
Der Anspruch auf Elternteilzeit muss außerdem spätestens drei Monate vor Ende der Karenzzeit beim Arbeitgeber angemeldet werden. Probleme gibt es hier häufig durch den Unterschied zwischen arbeitsrechtlicher Karenz und der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes. Dies sind zwei verschiedene Zeitpunkte.
Die arbeitsrechtliche Karenz dauert 24 Monate, also bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Der damit verbundene Kündigungsschutz endet 4 Wochen nach dem Ende der Karenz.
Für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes kann man zwischen mehreren Varianten wählen. Ab Jänner 2010 wird es fünf Varianten geben, die sich in Höhe des Kindergeldes und der Bezugsdauer unterscheiden.
Der Umstieg in die externe Kinderbetreuungsphase ist zweifelsohne nicht einfach. Welche Form der Betreuung ist die beste für mein Kind? Welche Varianten können wir uns leisten? Wem kann ich mein Kind anvertrauen? Das sind nur einige der Fragen, die einen in diesem Moment quälen.
Wichtig ist, dass man loslassen und Vertrauen schenken kann. Für einen guten Wechsel unbedingt erforderlich ist daher die positive Grundeinstellung zur außerhäuslichen Betreuung, die auch dem Kind vermittelt werden soll. Denn die Kinder merken sofort, wenn die Eltern ein schlechtes Gewissen haben und können sich dann weniger gut in die neue Situation einfinden.
Sorgen Sie für ein lückenloses Kinderbetreuungsnetzwerk und probieren Sie es aus, bevor der berufliche Stress wieder einsetzt. Unerlässlich in dieser Phase sind ausreichend Zeit und ein einfühlsamer Umgang mit dem Kind. Wenn möglich, sollten regelmäßigere kürzere Aufenthalte in der Einrichtung vorgezogen werden.
Eine Übersicht über die möglichen Formen der Kinderbetreuung gibt es hier.
Private Kindergärten und Horte findet man hier (www.kindergarten.at), nach Postleitzahlen geordnet und mit Abfragemöglichkeit nach leeren Plätzen hier (www.kinderdrehscheibe.at).
Bei der Wahl der Betreuungseinrichtung sollte Folgendes beachtet werden: pädagogische Ausrichtung, Umgang mit Kindern und Grenzen, Angebot, Rahmenbedingungen wie Anfahrtszeit, Preis und Öffnungszeite, eigener persönlicher Eindruck vor Ort, Leitung/MitarbeiterInnen.
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