Was bringt das neue Kinderbetreuungsgeld?
Seit Anfang 2008 ist vieles neu beim Kinderbetreuungsgeld. Die wichtigsten Änderungen in einem Satz: Eltern können nun zwischen drei Bezugsvarianten wählen und die Zuverdienstgrenze wurde angehoben.
Hier die drei Bezugsvarianten im Überblick:
Variante 436 Euro monatlich:
Ein Elternteil bezieht das oben angegebene Kinderbetreuungsgeld bis zum vollendeten 30. Lebensmonat des Kindes. Der zweite Elternteil kann weitere sechs Monate bis zum 36. Monat in Anspruch nehmen.
Nachteil: Die arbeitsrechtliche Karenz läuft nur bis zum vollendeten 24. Lebensmonat. Kehrt man zu diesem Zeitpunkt wieder in den Beruf zurück, endet der Kinderbetreuungsbezug (außer der zweite Elternteil geht dann in Karenz).
Variante 624 Euro monatlich:
Hier kann ein Elternteil maximal bis zum vollendeten 20. Lebensmonat des Kindes die Leistungen beziehen. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile kann sich der Zeitraum um weitere vier Monate verlängern.
Vorteil: Bei Teilung mit dem Partner ist die Vereinbarkeit von arbeitsrechtlicher Karenz (24 Monate) mit dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld am besten.
Variante 800 Euro monatlich:
Bei dieser Variante ist die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes auf 15 Monate begrenzt. Der zweite Elternteil kann weitere drei Monate in Anspruch nehmen.
Vorteil: Durch die kürzere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt ist ein Wiedereinstieg leichter. Für Selbständige ist dies eine attraktive Variante, da die Zeit des begrenzten Zuverdienens kürzer ist.
Nachteil: Der Krankenversicherungsschutz endet mit Ablauf des Kinderbetreuungsgeldes. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Rückkehr nach 24 Monaten vereinbart haben, müssen Sie sich um eine eigene Versicherung für die restlichen 9 Monate kümmern (hier besteht evtl. die Möglichkeit sich beim Partner mitzuversichern).
Egal für welche der drei Varianten Sie sich entscheiden, Sie dürfen auf alle Fälle ab 2008 nebenher mehr dazu verdienen. Die bisherige Zuverdienstgrenze von EUR 14.600 wurde auf EUR 16.200 pro Kalenderjahr erhöht. Durchschnittlich können also pro Monat EUR 1.265 brutto dazu verdient werden. Da das Berechnen der Zuverdienstgrenze ja bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt hat, bietet das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend einen Online-Rechner an, der bei der Berechnung helfen soll (www.bmgfj.gv.at Stichwort Kinderbetreuungsgeld). Neu ist auch, dass bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert wird, sondern nur der überschrittene Betrag.
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