Shoppe dich gesund!

Darauf solltest du beim Einkaufen achten

Bildquelle: istockphoto, Lise GagneWer sich und seine Lieben gesund ernähren will, der beachtet beim Kochen ganz selbstverständlich gewisse Regeln. Doch gesunde Ernährung beginnt bereits beim Einkaufen, ein bewusst und abwechslungsreich gefüllter Korb ist daher unerlässlich. Worauf es beim Kauf von Lebensmitteln ankommt, und was es zu berücksichtigen gilt, zeigt der nachstehende Artikel.
Heimische Qualität: es zahlt sich aus, beim Kauf von Lebensmitteln auf österreichische Qualität zu achten, denn das Österreichische Lebensmittelbuch, der „Codex Alimentarius Austriacus„ setzt für einige Lebensmittel strengere Qualitätskriterien an als andere Länder. So garantiert etwa das AMA-Gütezeichen, dass bei Frischfleisch, Milch und Milchprodukten, Mehl, Frischeiern, Getreide, Obst, Gemüse und Honig 100 % der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus Österreich kommen und bestimmte Qualitätsanforderungen bei der Produktion eingehalten werden. Auch bei der Gentechnik gibt es hierzulande strenge Regelungen, die zurzeit nur von Deutschland mitgetragen werden. Im Vergleich zu ausländischen Produkten sichern zusätzlich kürzere Transportwege und Lagerungszeiten den Erhalt der Nährstoffe und ermöglichen damit eine gesündere Ernährung.

Achte auf die Lebensmittelkennzeichnung

Haltbarkeitsdauer: Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum behalten bei entsprechender Lagerung bis zu diesem ihre spezifischen Eigenschaften und können, solange Geruch, Geschmack und Aussehen in Ordnung sind, auch später noch verzehrt werden. Grundsätzlich gilt: je länger die Mindesthaltbarkeitsfrist, desto mehr kann sie auch überschritten werden. Ausnahmen bilden leicht verderbliche Lebensmittel wie etwa Fleisch, deren Verbrauchsdatum nicht überschritten werden darf.
Zusatzstoffe: sind notwendig, um Haltbarkeit, Aussehen, Aroma und Geschmack von Lebensmitteln zu erhalten und ihre einwandfreie Verwendung zu sichern. Einige Zusatzstoffe kommen auch in der Natur vor (etwa das Chlorophyll in grünen Pflanzen), eine Abqualifizierung als „unnötige Chemie“ ist daher nicht zulässig. Gesetzlich geregelte Klassennamen teilen die Zusatzstoffe ein, vergeben sogenannte E-Nummern und beschreiben ihre Wirkungsweise. Einige wichtige Zusatzstoffe sind nachstehend angeführt:
Antioxidationsmittel: schützen vor Ranzigwerden, Geschmacks- und Farbveränderungen
Emulgatoren: garantieren die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer einheitlichen Mischung zweier/mehrerer nicht mischbarer Phasen wie etwa Öl und Wasser.
Farbstoffe: sind für die Farbgebung zuständig. Es gibt Farbstoffe natürlichen Ursprungs wie das oben erwähnte Chlorophyll (E 140), naturidentische und synthetische Stoffe.
Füllstoffe: stellen einen Teil des Volumens eines Produktes dar, ohne jedoch zum Energiehaushalt beizutragen
Geschmacksverstärker: verstärken den Geschmack/Geruch eines Lebensmittels
Konservierungsmittel: verlängern Haltbarkeit von Lebensmitteln
Stabilisatoren: sorgen für Aufrechterhaltung des physikalisch-chemischen Zustandes eines Lebensmittels und ermöglichen wie die Emulgatoren die einheitliche Mischung zweier/mehrerer nicht mischbarer Phasen.
Die Bezeichnung Bio: Bioprodukte zeichnen sich durch die Angabe der jeweiligen Biokontrollstelle (rotes AMA-Biozeichen für geprüfte österreichische Qualität, schwarzes AMA-Biozeichen für ein geprüftes Bioprodukt aus anderen Ländern) und den Zusatz „aus (kontrollierter) biologischer/ökologischer/organisch-biologischer/biologisch-dynamischer Landwirtschaft“ oder „aus (kontrolliertem) biologischen/ öko-logischen/organisch-biologischen/biologisch-dynamischen Anbau/Landbau“ aus. Angaben wie „aus kontrolliertem/naturnahem Anbau“, „naturrein“ oder der Hinweis „bio“ alleine sind keine Kriterien für ein echtes Bio-Produkt. So garantiert das rote AMA-Gütesiegel, dass „100 % der in Österreich herstellbaren Rohstoffe auch von dort stammen und aus biologischem Landbau sind“1. Biolebensmittel mit dem Bio-Ernte-Austria-/Demeter- oder Bioland-Zeichen müssen mindestens 95 % ihrer Zutaten aus biologischer Landwirtschaft enthalten. Obwohl biologische Lebensmittel oft der Einteilung in Qualitätsklassen nicht genügen, weil sie gewisse Größen/Formen nicht erreichen, sind sie ernährungsphysiologisch betrachtet von höchster Qualität.
Fettarm: Die Bezeichnung „fettfrei“ bzw. „ohne Fett“ dürfen nur Lebensmittel führen, die weniger als 0,5% Fett pro 100g oder 100ml enthalten. Angaben wie z.B. 20% fettfrei sind verboten.
Zutatenliste: bei jedem Nahrungsmittel müssen alle Bestandteile und Zusatzstoffe in einer Auflistung angegeben werden, und zwar in absteigender Reihenfolge ihres Anteils. Kalorien- und Nährwertangaben sind jedoch nicht verpflichtend.
Health-Claims: Seit Juli 2007 ist eine EU-Verordnung, die sog. „Health-Claims-Verordnung“ in Kraft. Diese regelt, dass Werbebotschaften wie „immunstärkend oder verdauungsfördernd nur verwendet werden darf, wenn sie wissenschaftlich untermauert sind.

Im zweiten Teil dieser Serie erfährst du mehr über die verschiedenen Lebensmittelgruppen und welche und wie viel du davon in deinen Einkaufskorb laden sollst.

1 vergleiche Forum Ernährung Heute, Verein zur Förderung von Ernährungsinformationen: Wie kaufe ich Lebensmittel ein? Ein Leitfaden zur vernünftigen Nutzung des vielfältigen Nahrungsmittelangebots, Wien 2002, S. 15.

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