Tipps für Alleinerziehende
2.701.000 Alleinerziehende gab es laut dieser Tabelle des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2016: 408.000 alleinerziehende Väter und 2.293.000 alleinerziehende Mütter. All diese Zahlen sind – im Jahresvergleich – im Steigen begriffen. Zum Vergleich: Im Jahr 2006, also zehn Jahre früher, gab es in Deutschland 2.655.000 Alleinerziehende (Väter: 353.000, Mütter: 2.303.000). Im Jahr 1996, weitere zehn Jahre früher, gab es in Deutschland 2.236.000 Alleinerziehende (Väter: 352.000, Mütter: 1.884.000).
Leichter ist es für die Betroffenen mit den Jahren nicht geworden. Allerdings gibt es zahlreiche Tipps und Ratgeber, die in diesem Beitrag zusammengetragen wurden.
Tipp 1: Beim Thema Sorgerecht an das Wohl des Kindes denken
Natürlich bedeutet es ein Stück weit, über seinen eigenen Schatten zu springen, wenn sich (Ehe-)Partner nicht im Guten getrennt haben, aber: Das Thema Sorgerecht sollte – vor allem und in erster Linie zum Wohl des Kindes – einvernehmlich geregelt und vereinbart werden. Das Sorgerecht bezeichnet die elterliche Sorge und das bedeutet viel mehr, als viele vermuten.
⦁ Die Personensorge umfasst die Pflege und Erziehung der Kinder. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt in diese Kategorie.
⦁ Die Vermögenssorge umfasst die Leistung, das Vermögen des Kindes zu verwalten. Zudem fällt in die Kategorie der Vermögenssorge die gesetzliche Vertretung des Kindes.
Eine starke Abhängigkeit des Sorgerechts besteht mit Blick auf das Unterhalts- und Umgangsrecht. Unabhängig vom Sorgerecht besteht Unterhaltspflicht – und zwar für das Elternteil, das nicht mit den Kindern zusammenlebt.
Unabhängig vom Sorgerecht ist auch das Umgangsrecht, das in der Regel beide Elternteile haben. Das alleinige Sorgerecht kann Vorteile haben, wenn die Eltern weit voneinander entfernt wohnen. Das gemeinsame Sorgerecht schreibt nämlich vor, dass Entscheidungen regelmäßig gemeinsam getroffen werden müssen. Unterschieden wird in der Praxis in Angelegenheiten des täglichen Lebens, über die alleine entschieden werden kann, sowie in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, über die beide Eltern einvernehmlich entscheiden müssen.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht diese beiden Praxisfälle: Das Thema Ernährung ist dann eine Angelegenheit des täglichen Lebens, wenn es um Planung, Einkauf und das Kochen geht. Das Thema Ernährung wird dann zur Angelegenheit mit erheblicher Bedeutung, wenn eine Grundsatzentscheidung zum Ernährungsstil getroffen werden soll – zum Beispiel zu vegetarischer oder veganer Ernährung oder den Umgang mit Süßigkeiten.
Eine übersichtliche Tabelle mit weiteren Beispielen hält die Broschüre „Alleinziehend – Tipps und Informationen“ auf Seite 33 vor. Ebenfalls in der Broschüre beschrieben wird der Weg zum Sorgerecht – zum alleinigen und zum gemeinsamen.
Tipp 2: Das Thema Finanzen…
Die finanzielle Situation sieht bei vielen Alleinerziehenden alles andere als rosig aus. Um dies zu ändern, kann diese Übersicht über die finanziellen Möglichkeiten von Alleinerziehenden helfen:
1.) Arbeitslosengeld II. Ein Zuschlag zum Regelsatz ist möglich. Dieser liegt – in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und dem Alter der Kinder – zwischen 12 und 48 Prozent. Wer nicht ALG II bezieht, muss Sozialhilfe beantragen. Auch bei dieser finanziellen Leistung winken zusätzliche Leistungen für Alleinerziehende.
2.) Kindergeld. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, bekommt das Kindergeld. Auch zur Unterhaltszahlung des anderen Eltern gibt es eine Verbindung: Das Kindergeld beeinflusst die Höhe des Unterhalts. Der Unterhalt verringert sich um 50 Prozent der Kindergeldleistung, wenn dieser regelmäßig bezahlt wird.
3.) Kinderzuschlag. Wer nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um den Bedarf der Kinder zu decken, kann den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Möglich ist für all diejenigen, die spezielle Voraussetzungen erfüllen, ein monatlicher Zuschuss von 170 Euro.
4.) Kredit. Wer kurzfristig ein finanzielles Loch überbrücken muss, der hat bei der Hausbank als Alleinerziehender mit meist geringem Einkommen und vermutlich wenig Sicherheiten wahrlich schlechte Karten, einen Kredit zu bekommen. Ein Kredit für Alleinerziehende impliziert bei vielen Geldgebern Unsicherheiten. Online gibt es hingegen Anbieter, die auch dieser „Risikogruppe“ Geld leihen.
5.) Steuervorteile. Der Freibetrag von 4.788 Euro pro Jahr ist dann relevant, wenn der zweite Elternteil verstorben ist oder nicht voll einkommensteuerpflichtig ist. Wäre der zweite Elternteil voll einkommensteuerpflichtig, bezahlt aber weniger als 75 Prozent des Unterhalts, kann dem betreuenden Elternteil ein Zuschlag von 2.394 Euro zum Kinderfreibetrag übertragen werden. Weitere Informationen zur steuerlichen Entlastung von Alleinerziehenden hält der Online-Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor.
Tipp 3: Sich selbst nicht vergessen
Ganz häufig stoßen Alleinerziehende an ihre Grenzen, da sie glauben, Vater und Mutter gleichermaßen sein zu müssen. Sie arbeiten, um sich selbst und den Kindern etwas Lebensqualität zu ermöglichen und vergessen sich darüber hinaus oft selbst – und ihre Kinder ebenso.
Deswegen ist der nächste Tipp einer, der mit keinem Geld der Welt zu bezahlen ist: Kinder danken es ihren Eltern, wenn sie gemeinsame Zeit haben. Auf dem Spielplatz, bei der Radtour, auf dem Sofa, … Möglichkeiten gibt es unzählig viele und auch teuer muss die gemeinsame Zeit gar nicht sein. Das ist der erste Tipp, um trotz dem Status einer Alleinerziehenden glücklich zu sein.
Der zweite Tipp ist, sich selbst nicht zu vergessen, denn die eigene, mütterliche Ausdauer und Kraft ist ebenfalls unbezahlbar. Eine kurze Auszeit, in Form eines halbstündigen Spaziergangs oder eines Wellnesstages (am günstigsten in den eigenen vier Wänden), darf sich frau auch oder gerade dann gönnen, wenn sie alleinerziehend ist. Gute Freunde oder die Eltern können hierbei sicherlich unterstützen.
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