Aus dem Leben eines armen Vorstadtweibs

Aus dem Leben eines armen Vorstadtweibs

Die TV-Serie Vorstadtweiber erfreut sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit. Im Fokus stehen die Ehen von fünf Freundinnen der Wiener Oberschicht, die von den Launen ihrer Ehemänner abhängen und deren Existenzen daher auf einem wackligen Fundament stehen.

Die Realität übertrifft die Fiktion jedoch oft bei Weitem an Kuriosität und Grausamkeit. So auch die Geschichte von Anna, 49.

Teaser zur Staffel 5 der Serie „Vorstadtweiber“

Die Staffeln 1 bis 5 der Vorstadtweiber sind auf flimmit verfügbar.

Teil 1: Die Ehe von Anna und Peter

Die schüchterne Anna lernte mit 29 Jahren den um 18 Jahre älteren Peter kennen. In der Kennenlernphase bemüht sich Peter, der ebenfalls introvertiert ist, redlich um Anna, was ihr sehr gefiel. Sie unternahmen viel:  sie gingen ins Theater, zu Lesungen, ins Kino, in ein Kaffeehaus.  

Sex und körperliche Berührungen spielten von Anfang an eine Nebenrolle in ihrer Beziehung. Von Peter gingen fast keinerlei sexuelle Annäherungsversuche aus und wenn es zu Sex kam, dann war dieser kurz und leidenschaftlos. Dies gab Anna zwar zu denken, aber sie fühlte sich von Peters Bildung angezogen. Er vermittelte ihr außerdem Sicherheit durch seinen finanziellen Background einer gut situierten Wiener Unternehmerfamilie.

Peter hatte bis dato keine Kinder. Seine Eltern wünschten sich sehnsüchtig Enkelkinder. So kam es, dass Anna den Heiratsantrag von Peter annahm. Kurz nach der Heirat wurde Anna schwanger, sie bekamen eine Tochter.

Ehealltag geprägt von Schweigen und Leidenschaftslosigkeit

Nach der Schwangerschaft schlief die Sexualität zwischen Anna und Peter komplett ein. Das Eheleben entpuppte sich als Horrorszenario: Peter diktierte Annas Tagesablauf, sie hatte nach seinen Regeln zu funktionieren, das Essen musste pünktlich am Tisch stehen, das große Haus wurde von ihr allein in Schuss gehalten.

Tagelang wurde kein Wort gesprochen, was sie psychisch sehr belastete. Sex spielte keine Rolle mehr. Anna fühlte sich wie eine „unbezahlte“ Dienstmagd und hatte oft das Gefühl, lebendig begraben zu sein.

Ihre Versuche, sich auf die eigenen Beine zu stellen und ihre Berufstätigkeit wieder aufzunehmen, verliefen im Sand und wurden von Peters Kontrollmanie verhindert. In punkto Abhängigkeit und Ausweglosigkeit erinnert die Ehe von Anna und Peter an den Film „Was geschah wirklich mit Baby Jane?“ mit Bette Davis.

Die überflüssig gewordene Ehefrau

Anna dachte bereits an Scheidung, als die gemeinsame Tochter noch klein war. Aber um der Tochter die Familie zu erhalten, sah sie letztlich davon ab.

Als die Tochter auszog, verschärfte sich die Situation. Anna hatte in Peters Augen ihre Funktion als Mutter erfüllt und war nun „überflüssig“ geworden. Als Anna die Scheidung vorschlug, war er nicht bereit, ihr irgendeine Art von Unterstützung zu geben. 

Teil 2: Die Hard facts

Das Haus, in dem Anna und ihr Mann wohnen, gehört der Schwiegermutter. Peter lebt vom Familienvermögen. Über die genauen Vermögensverhältnisse weiß Anna nicht Bescheid.

So schaut Annas Einkommenssituation aus:

Anna hat vor der Ehe nur wenige Jahre gearbeitet und verfügt daher über keine Eigenpension. Mit Ende 40 wieder ins Berufsleben einzusteigen ist sehr schwierig.

Wenn ihr eine Anstellung gelingt, wird sie sich möglicherweise mit einem geringen Einkommen begnügen müssen. Sie wäre daher grundsätzlich auf einen Unterhalt angewiesen.

Wann bekommt man überhaupt nach einer Scheidung Ehegattenunterhalt?

Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat man grundsätzlich nur, wenn man sich einen solchen mit dem Ehepartner bei der Scheidung ausverhandeln oder erkämpfen konnte.

Ob man sich einvernehmlich einigen kann, hängt davon ab, welche „Karten“ (Beweise) man in Händen hält. Gibt es z.B. einen Detektivbericht, der das eindeutige Verschulden (Stichwort Fremdgehen) belegt?

Bei einer Hausfrauenehe (wie im Fall von Anna) beträgt der Verschuldensunterhalt nach der ständigen Rechtsprechung 33 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens des schuldig geschiedenen Ehepartners. In der Praxis ist es aber oft gar nicht so einfach den Verschuldensnachweis zu erbringen.

Wird die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, so bedeutet dies grundsätzlich wechselseitig keinen Ehegattenunterhaltsanspruch.

Wieder zu Annas Fall: aufgrund der langen Ehedauer und ihrem Alter (Ende 40) hätte Anna grundsätzlich einen Anspruch auf einen Billigkeitsunterhalt. Dieser wird im Einzelfall entschieden und liegt grundsätzlich  zwischen 10-15 Prozent bzw. 33 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens.

Achtung: oft gibt es Probleme bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage.

In Annas Fall erweist sich die Bemessung als schwierig, da Anna so gut wie nichts über die Einkommens-/Vermögensverhältnisse weiß. Wissen bedeutet in diesem Fall aber Macht.
Zuwendungen einer Privatstiftung hängen vom Stifterwillen ab.

Da Peter nie wirklich aktiv gearbeitet hat, kann er nicht auf ein höheres Einkommen „angespannt“ werden. Eine „Anspannung“ greift dann, wenn der Partner sich arbeitslos meldet, nur um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. „Anspannen“ bedeutet in diesem Fall, dass der Unterhalt dann mit jenem Einkommen bemessen wird, welches derjenige verdienen könnte.
Ob und wenn ja, in welcher Höhe Anna überhaupt ein Billigkeitsunterhalt zusteht, ist daher ungewiss.

Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Die Ehewohnung von Anna und Peter steht im Eigentum der Schwiegermutter. Selbst wenn Anna mangels Wohnalternative ein dringendes Wohnbedürfnis an der Ehewohnung hätte, unterliegt diese nicht der Vermögensaufteilung. 

Es besteht in diesem Fall (Eigentum der Schwiegermutter) auch kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für eine Ersatzwohnung gegen den Mann.

Entgegen der gängigen Meinung gibt es kein zentrales Bankregister, in welches Richter bei Scheidungen Einsicht nehmen können, um das Vermögen zu eruieren.

Das Erbe des Mannes unterliegt nicht der Vermögensaufteilung. Mit der Scheidung hat die Ehefrau keinen Erbanspruch. Testamente, welche die Ehefrau begünstigen, gelten mit der Ehescheidung nach der aktuellen Rechtslage automatisch als aufgehoben.
 
Name und Umstände der Geschichte wurden verändert, unkenntlich gemacht.

Über die Autorin

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Mag. Katharina Braun
© Doris Mitterer

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun steht ihren Klienten mit ihrer langjährigen juristischen Praxiserfahrung im Ehe- und Familienrecht zur Verfügung. Sie setzt auf die Verbindung von Recht, Kreativität und Medien.

Ähnliche Beiträge