Gilt der Grundsatz „Geschenkt ist geschenkt“ auch im Falle einer Scheidung?

Was passiert mit Geschenken bei einer Scheidung?

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun klärt auf

In den meisten Ehen werden Geschenke gemacht – das geht von kleinen Aufmerksamkeiten bis hin zu großen Schenkungen wie Autos, Häuser und Liegenschaften. Aber wie verhält es sich damit bei einer Scheidung? Kann man die Geschenke zurückverlangen oder gehören sie dem Beschenkten?

Der Fall von Roland und Karin:

Roland, 44, und Karin, 40, lernten sich während ihres Wirtschaftsstudiums kennen. Der bodenständige und ruhige Roland war sofort in die attraktive, quirlige Karin verschossen – Karin ließ ihn jedoch lange zappeln, ging mit anderen Männern aus und betonte, dass Roland nur ein guter Freund sei.

Roland hoffte insgeheim immer auf mehr, war er doch von Anfang an überzeugt, dass sie die Frau seines Lebens sei, mit der er eine Familie gründen wollte. Und tatsächlich wurden die beiden ein Paar, heirateten und bekamen zwei Kinder (heute 13 und 11 Jahre alt).

Roland stammte aus einer wohlhabenden Familie und so lebten sie in einem wunderschönen Haus in einer Wiener Nobelgegend, das er geerbt hatte.

Karin entpuppt sich als gierige Femme fatale…

Im Laufe der Ehe traten ihre sehr unterschiedlichen Persönlichkeiten immer stärker in den Vordergrund: Roland ist ein Gewohnheitsmensch, der es gemütlich mag, keine großen Veränderungen schätzt, gerne in die Oper und in Konzerte geht.

Karin hingegen liebt die Abwechslung, treibt exzessiv Sport und bevorzugt ausgefallene Sexvarianten.

Während Roland die Gegensätze anziehend fand, war Karin genervt und wurde mit der Zeit immer grantiger und unzufriedener. Sie äußerte mehr als einmal, dass sie sich in ihrem gemeinsamen Haus nicht wirklich daheim fühle, da es ja Roland allein gehöre.

So kam es, dass Roland seiner Frau zuerst die eine Hälfte des von ihm geerbten Hauses überschrieb, und als Karin dann noch immer nicht zufrieden war, schenkte er – in der Hoffnung, das würde der Ehe guttun – auch noch die zweite Hälfte.

Doch auch das schien die Ehe nicht zu kitten, ein Paartherapie sollte helfen. Karin reklamierte mehr Freiraum, so wurde vereinbart, dass Roland vorübergehend ausziehe.

…gefolgt von einem bösen Erwachen

Zwei Wochen später erfährt Roland von einem Nachbar, dass bei Karin ein neuer Mann eingezogen sei. Ein Detektivbericht bringt Gewissheit: Karin hat – schon seit längerem – einen anderen Mann. Außerdem plane sie den Verkauf des Hauses. Das Ehe-Aus ist unvermeidlich.

Bestehen Chancen, dass Roland sein Haus zurück erhält oder gehört dieses Karin? Gilt hier „Geschenkt ist geschenkt“?

Mag. Katharina Braun: Grundsätzlich gilt:  Geerbtes unterliegt nicht der Aufteilung.

Da Roland aber das Haus Karin geschenkt hat, ist dieser Fall etwas diffiziler. Die Schenkung erfolgte in diesem Fall mit dem Motiv, die Ehe zu retten.

Tatsächlich war Karin an der Ehe aber längst nicht mehr interessiert. Roland befand sich daher bei der Schenkung in einem Motivirrtum.

Außerdem fällt mit der Scheidung ein Ehepakt weg und als solches wird (in Analogie) auch eine Schenkung eingestuft. Die Chancen stehen also gut, dass Karin die Liegenschaft an Roland zurückgeben muss. Und zwar ohne dafür eine Ausgleichszahlung zu bekommen.

Den Verkauf der Liegenschaft kann Roland mittels einer Einstweiligen Verfügung verhindern. Mit dieser wird Karin der Verkauf der Liegenschaft unmöglich gemacht.

Eine Schenkung sollte man sich genau überlegen, genauso soll man sich aber auch als Geschenknehmer nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Über die Autorin

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Mag. Katharina Braun
© Doris Mitterer

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun steht ihren Klienten mit ihrer langjährigen juristischen Praxiserfahrung im Ehe- und Familienrecht zur Verfügung. Sie setzt auf die Verbindung von Recht, Kreativität und Medien.

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