Partnerschaftliche Untreue – wenn das Gericht das letzte Wort hat
Wie auch immer Du zu den Informationen gekommen bist, irgendwann kommt der Tag, an dem Du die Sicherheit hast: Dein Partner ist Dir untreu, hat eine andere. Ehebruch! Meist zeichnet sich der Verdacht auf Untreue schon einige Zeit ab. Mit kleinen Anzeichen, wie plötzlichem vermehrtem Arbeitsanfall und Überstunden, einem Handy, das auf einmal gesperrt ist, dem wohlbekannten blonden Haar auf der Schulter. Vom Lippenstiftabdruck am Hemdkragen ganz zu schweigen.
Die Frage ist: wie geht es weiter? Wie wirkt sich erwiesener Ehebruch auf ein mögliches Gerichtsurteil aus und wie ist das mit dem Unterhalt geregelt. In diesem Artikel beantworten wir Dir die Fragen dazu.
Wann spricht man tatsächlich von Ehebruch?
Nach dem österreichischen Rechtssystem ist Ehebruch seit 1997 nicht mehr strafbar. Bis dahin konnte strafrechtlich verfolgt werden, wer eine „Verletzung der ehelichen Treue durch außerehelichen Geschlechtsverkehr“ beging.
Österreich war im Übrigen das letzte Land Europas, dass diesen Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
Wie verhältst Du Dich, wenn Dein Partner Ehebruch begeht
Der Ehebruch oder Untreue zählt zu den größten Vertrauensbrüchen innerhalb der ehelichen Gemeinschaft. Wenn Dein Partner Dich betrügt, bleibt es Dir überlassen, ob Du ihm verzeihst oder den Weg der Eheauflösung beschreitest.
Du solltest wissen, dass Ehebruch noch immer einer der wichtigsten Scheidungsgründe ist. Der untreue Ehepartner muss mit ziemlicher Sicherheit damit rechnen, dass ihm alleiniges Verschulden zugesprochen wird.
Scheidungsklage wegen schwerer Eheverfehlung
Du kannst bei nachweislichem Ehebruch die Ehescheidung aus Verschulden verlangen. Nachweislich heißt, Du musst Beweise erbringen, die den Ehebruch eindeutig belegen. Dabei kann Dir ein Privatdetektiv, der es versteht, die Beweise so zu sammeln, dass sie auch gerichtlich verwertbar sind, eine wertvolle Hilfe sein. Das Gericht wird die Beweislage würdigen und kann den Ehebruch beispielsweise als bewiesen ansehen, wenn der beklagte Partner eine Nacht mit einer dritten Person gemeinsam in einer Wohnung oder einem Hotelzimmer verbracht hat.
Die Kosten eines Detektivs sind im Streitfalle vom beschuldigten Ehepartner im Schadenersatzverfahren einzufordern.
Ehebruch ist die wahrscheinlich schwerste Eheverfehlung, es gibt aber noch eine beträchtliche Liste anderer schwerer Verfehlungen, die für die Auflösung der Ehe maßgeblich sein können, wie zum Beispiel:
- Misshandlungen an Körper und Seele (Psychoterror), schwere Kränkungen
- böswilliges Verlassen (unbegründeter Auszug aus dem gemeinsamen Wohnsitz)
- Verletzung der Unterhaltspflicht
- grundlose Eifersucht
- Zanksucht, Hysterie
- Vernachlässigung der Haushaltsführung
- Verletzung der Pflicht zur gemeinsamen Haushaltsführung, wenn beide Ehegatten berufstätig sind
- andauerndes liebloses und feindseliges Verhalten oder beharrliches Schweigen
- grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
- übermäßige, geschlechtliche Anforderungen an den Ehepartner
- Verletzungen des Einvernehmlichkeitsgebots, wie heimliche Abhebungen vom Konto, heimliche größere Investitionen, Verschweigen des Einkommens oder der Ersparnisse, heimlicher Schwangerschaftsabbruch …
- Verletzungen der Pflicht zur anständigen Begegnung, wie Alkoholismus
- Ausgrenzung des Partners von Freizeitaktivitäten …
- Anzeige des Ehepartners beim Finanzamt
- Aussperren aus der Wohnung oder dem gemeinsamen Schlafzimmer
Erlöschen des Scheidungsrechts
Auch das gibt es. Dein Partner hat also diese „Eheverfehlung“ begangen, ist Dir untreu im Sinne der Definition geworden, dann musst Du beim Gespräch mit Deinem Anwalt plötzlich erkennen, dass Dein Scheidungsrecht (für diesen Fall) nicht mehr gilt:
- Du hast Deinem Partner verziehen: aus Deinem Verhalten kann man ableiten, dass Du gewillt bist die Ehe fortzusetzen. Deine „Gutmütigkeit“ könnte vor Gericht eine böse Stolperfalle sein.
- Dein untreuer Partner macht geltend, dass seine Verfehlung nichts anderes war als eine entschuldbare Reaktionshandlung, auf eine Verfehlung deinerseits. Wenn er ordentlich auf die Tränentube drückt und die Gemütsbewegung nachvollziehbar darstellen kann, mag das durchaus zum Erfolg führen: das Recht auf Scheidung ist verwirkt. Aber auch in diesem Fall geht es um Beweisbarkeit.
- Du hast die Beweise für den Scheidungsgrund in der Hand, es liegt alles gerichtsverwertbar auf. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme hast Du nun 6 Monate Zeit, die Klage zu erheben. Versäumst Du diese Frist, dann erlischt das Recht auf Scheidung ebenso.
Wie wirkt sich Ehebruch bei Gericht aus?
Für den Richter ist es erheblich, dass in dem Verfahren festgestellt wird, was schlussendlich zur endgültigen Zerrüttung der Ehe geführt hat. Das Gericht wird dabei die bewiesene Untreue als Hauptgrund würdigen. Es wird aber auch prüfen, ob nicht noch andere Gründe für die Zerrüttung der ehelichen Beziehung vorliegen.
Das Gericht folgt in seinem Spruch nicht mehr dem Schuld-, sondern dem Zerrüttungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass die schwere Eheverfehlung begangen wurde und so zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.
Bist Du gewillt, Deinem Partner zu verzeihen und weiter mit ihm zu leben, liegt kein Scheidungsgrund mehr vor (bis zum Jahre 1997 war das anders, bis dahin war Ehebruch noch ein „absoluter Scheidungsgrund“).
Wie ist der Unterhalt rechtlich geregelt?
Mit dem Eherechtsänderungsgesetz 1999 gilt Ehebruch, Zufügung körperlicher Gewalt oder schweren seelischen Leides als besonders schwere Eheverfehlung. Der Wechsel vom „absoluten“ zum „normalen“ Scheidungsgrund hat auch Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung. Der Richter wird dem Ehepartner Unterhalt zusprechen, wenn…
- …dieser sich ehebedingt nach der Scheidung nicht selbst erhalten kann, z.B. weil der Ehe Kinder entstammen, die Betreuung brauchen. Dieser Unterhalt ist zeitlich begrenzt und wird nach dem Lebensbedarf bemessen. In dem Fall kann der Richter auch dem schuldtragenden Ehepartner Unterhalt zusprechen.
- …der schuldlose Ehepartner den Haushalt führt und nicht erwerbstätig ist. Es werden zwar die tatsächlichen Einkünfte angerechnet, die Prüfung, ob Erwerbstätigkeit zumutbar ist, entfällt.
Es sind dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute zu berücksichtigen (Billigkeitsklausel).
Fazit Ehebruch und Folgen auf das Gerichtsverfahren
Ehebruch ist kein strafbarer Tatbestand, kein absoluter Scheidungsgrund. Das Gericht kann die Zerrüttung der Ehe als gegeben ansehen und den Ehebruch als Hauptgrund dafür würdigen. Es folgt damit nunmehr dem Zerrüttungsprinzip und nicht mehr dem Schuldprinzip.
Um den Nachweis (auch für die Zerrüttung) zu erbringen, sind gerichtsverwertbare Beweise erforderlich. Bei der Beschaffung kann Dir ein Detektiv behilflich sein.
Das Eherechtsänderungsgesetz 1999 hat einige Änderungen hinsichtlich des Unterhalts gebracht. Die Schuldfrage ist sekundär, die Fragen nach Lebensumständen, der Kinderbetreuung, der Haushaltsführung, sind in den Vordergrund gerückt. So kann unter Umständen auch der schuldtragende Partner Unterhalt erhalten.
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