Wenn aus Liebe Cyberstalking wird
Ein Fall aus der Praxis.
Eine Frau wird von ihrer Arbeitskollegin auf ihr seltsames Facebookprofil angesprochen. Der Schock der Frau ist groß, bis dato wusste sie nichts von einem Facebookprofil in ihrem Namen, und schon gar nicht, dass sich auf diesem anzügliche Fotos und Botschaften wie „interessiert an Männerbekanntschaften“ befinden.
Dem nicht genug, war dieses Facebookprofil mit ihren Arbeitskollegen und Vorgesetzten als Freunde verknüpft. Zudem waren an Tagen, an welchen sich die Frau in der Arbeit krank gemeldet hatte, auf diesem Profil zu lesen, dass sie sich bester Gesundheit erfreue, und dem Sport nachginge.
Derartige gefakte Facebookpofile kommen in der Praxis leider immer öfters vor. Es versteht sich von selbst, dass diese für die Opfer von enormer ruf-; und jobgefährdender Wirkung sein können. Im gegenständlichen Fall suchte die Frau von sich aus das aufklärende Gespräch mit ihren Vorgesetzten, um diesen aufzuzeigen, dass nicht sie dieses Profil angelegt hat, sondern sie vielmehr Opfer von Cyberstalking geworden ist. So konnte sie berufliche Probleme hintanhalten. Dieser Angriff aus dem Internet stellte jedenfalls für die Frau eine enorme psychische Belastung dar, sie litt unter Schlaf- und Appetitstörung, fühlte sich vor ihren Mitmenschen bloßgestellt, und war insgesamt in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt.
Das Internet birgt sehr viele Vorteile, doch wie jede gesellschaftliche Veränderung hat auch dieses viele neue rechtliche Problemstellungen, Computerkriminalität, mit sich gebracht. So sehen sich immer mehr Menschen durch das Internet in ihrer Persönlichkeit angegriffen. Menschen werden in Chatforen anonym beschimpft und bloß gestellt. Oft stecken hinter diesen Angriffen Expartner/Innen.
So hat sich auch im eingangs geschilderten Fall herausgestellt, dass das Facebookprofil von dem Exfreund der Frau angelegt worden ist.
Wie kann man sich dagegen wehren?
Stalking begeht derjenige, der eine Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt, beharrlich in einer Weise verfolgt, welche geeignet ist, diese in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen.
Gegen Cyberstalking kann man sich nicht nur strafrechtlich, sondern auch mittels einstweiliger Verfügung wehren (§ 382gEO).
Nachdem beim Cyberstalking aufgrund der technischen Möglichkeiten der Täter mitunter nicht leicht zu eruieren ist, empfiehlt es sich Rat bei Experten (Rechtsanwälten, Polizei und Computerexperten) einzuholen, die auf diesem Gebiet viel Erfahrung haben. Diverse Opferschutzeinrichtungen bieten Opferbegeleitung in Strafverfahren an. Autorin: Mag. Katharina Braun, Rechtsanwältin