Lebensversicherung - geeignet als Pensionsvorsorge?

Lebensversicherung - geeignet als Pensionsvorsorge?

Kommentar von Patricia Kleinwaechter, Geschäftsführerin von femfinanz

Rauschen im Blätterwald der österreichischen Medienlandschaft verursachte folgender Kommentar des VKI: Lebensversicherungen sind als Pensionsvorsorge nicht geeignet, da sie zu teuer und zu wenig ertragreich seien.
Es mag schon sein, dass man nicht reich wird, wenn man eine Lebensversicherung abschließt, jedoch tut man den ersten Schritt in die richtige Richtung. Man kann mit einer Lebensversicherung einen Ausgleich schaffen zwischen letztem Gehalt und Pensionsbezug. Unermesslich reich wird man damit wahrscheinlich nicht.Patricia Kleinwaechter, Geschäftsführerin femfinanz, über die Bedeutung der LebensversicherungAllerdings: Mögen die bunten Prospekte auch noch so sehr hochglanzgebunden glänzen. Ein kritischer Blick und eine Draufschau sollte mit der Entscheidung jedenfalls einhergehen.
Der Fatalismus, der einem nach derartigen VKI Berichten mitunter begegnet, erstaunt dann doch ein wenig. Da wird der gute, alte Sparstrumpf herausgekramt, über die Anschaffung von den früher so beliebten Golddukaten nachgedacht und apokalyptische Horrorszenarien werden mehr oder weniger dunkelgrau bis schwarz gezeichnet….

Eigenleistung ist für Pensionsvorsorge unumgänglich

Die Wahrheit liegt bekanntlich leicht mittig und so bleibt einem ein recht pragmatischer Zugang:
Einerseits Informationseinholung bezüglich der maximal möglichen Pension, die man nach heutigem Stand der Dinge bekommen kann, andererseits das Commitment mit sich selber schließen, dass ohne Eigenleistung die finanzielle Lücke unumgänglich sein wird.
Vermögen ist bekanntlich Zeit mal Geld: der Idealzustand, dass man bis zum Pensionsantritt noch sehr viel Zeit hat (also sehr jung ist) und viel Geld hat um anzusparen, ist eher (sehr) selten …wie immer die Konstellation ist, es ist nie zu spät , um mit dem Ansparen anzufangen: Man hat am Ende des Tages vielleicht nicht genug, aber schon einen Teil, um die staatliche Pension aufzufetten.

Entwicklung des Pensionssystems in Österreich

Das Pensionssystem wurde 1955 eingeführt, im gleichen Jahr, in dem auch der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, in dem noch Besatzungssoldaten in Österreich weilten , aber alles im wirtschaftlichen Aufbruch war.
700.000 Pensionisten standen damals 3,9 Millionen Versicherten gegenüber, und es wurde gerade wieder Hoffnung geschöpft, Arbeit zu bekommen und das Leben neu zu ordnen. Damals beschloss man, dass die Aktiven einen Solidaritätsbeitrag leisten, der in Zahlungen an die Pensionisten mündete (dies erklärt den Namen: Umlageverfahren).
Fast genau 55 Jahre später stehen wir vor der Situation, dass wir etliche Pensionsreformen hinter uns haben und uns nun den Luxus erlauben seit 2005 zwei Pensionsgesetze zu haben: Einerseits nach ASVG, andererseits nach APG(Allgemeines Pensionsgesetz).
Ebenfalls stehen wir vor einer weiteren Reform, die uns nicht mehr – lang, lang ist`s her – als Bemessungsgrundlage ursprünglich die besten 5 Jahre, sondern später die besten 10, 15 und 20, sondern letztendlich 40 Jahre bringt, also die gesamte Lebensarbeitszeit.
Früher hat es auch geheißen, dass man bis 80% des letzten Gehaltes bekommt: 80% deshalb, weil man für jedes Jahr 2% – Punkte erhalten hat, bei 40 Jahren also 80%.
Auch das hat sich geändert: Vor einiger Zeit machte man aus 2% ganz plötzlich 1,78%.
Ebenfalls wurde der Abschlag auf die Frühpensionsjahre erhöht: Von erst 2% auf 3% , auf nun 4,3%, das bedeutet, wenn man 3 Jahre früher geht, werden 12,6% abgezogen!
Glaubte man also früher, wenn man mit 62 Jahren in Pension gegangen ist, 74% seiner Bemessungsgrundlage zu erhalten (40×2=80%. Abzüglich 3×2=74%), so ist das heute und in Zukunft etwas anders:
40 x 1,78 = 71,2%, minus 3 x 4,2 = 12,6%, zusammen 58,6%. Da dies aber nun auf einen Durchrechnungszeitraum von 40 Jahren gerechnet wurde, sinkt die Bemessungsgrundlage, selbst wenn man immer so viel wie die Höchstbeitragsgrundlage verdient hat, soweit, dass 58,6% der Höchstbeitragsgrundlage nur mehr knapp 44 % des letzten Einkommens entsprechen.
So bitter es ist, es wird an den notwendigen und bitteren und teilweise bereits angekündigten Pensionsreformen kein Weg vorbeiführen:

  • Späterer Pensionsantritt
  • Geringere Bemessung durch 40 jährigen Durchrechnungszeitraum
  • Schlechtere Anpassungsfaktoren

Für private Vorsorge ist es nie zu spät

Was übrig bleibt, ist die Notwendigkeit, selber vorzusorgen, und dies so früh wie möglich. Es ist nie zu spät, etwas in dieser Richtung zu tun, damit man nicht auf zu viel verzichten muss.
Allerdings: Die eierlegende Wollmilchsau gibt es ganz einfach nicht. Viel Ertrag, kein Risiko, keine Steuer, Kapitalgarantie – das alles gleichzeitig ist nicht möglich, und daher wird die schlichte Lebensversicherung immer als Teil der Pensionsvorsorge ihre Daseinsberechtigung haben, gemeinsam mit anderen am Markt befindlichen Angeboten. Aber dazu hat man ja dann den/die Versicherungsmakler(in) seines Vertrauens.
Akad. Vkff. Patricia Kleinwaechter
Versicherungsmaklerin-Vermögensberaterin
FEMFINANZ
Schottenfeldgasse 85/5
1070 Wien
Mobil: 06991 310 20 30
mail: kleinwaechter@femfinanz.at
web: www.femfinanz.at

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