Steuern: Neuerungen für EPU´s in 2020
Juhu – ein neues Jahrzehnt hat begonnen! Passend zum Jahresanfang gibt es in Österreich einige Neuerungen bei der Steuer – insbesondere gibt es Änderungen, die für uns Solopreneure von Vorteil sind und uns steuerlich entlasten. Das sind doch mal gute Nachrichten, oder? Hier haben wir für dich einen Überlick zusammengeschrieben, welche Neuerungen es für EPU´s gibt.
Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige
Gerade die Sozialversicherungsbeiträge sind für die meisten Kleinunternehmer belastend. Davon können wir alle ein Lied singen. Aber jetzt gibt es gute Nachrichten:
Mit dem neuen Jahr begrüßen wir ein Minus von 0,85 Prozentpunkten (von 7,65 auf 6,80) bei den zu leistenden Krankenversicherungsbeiträgen – und zwar für alle Versicherten, unabhängig vom Umsatz. Diese Beitragssenkung erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist nicht notwendig.
Grenze für Sofortabschreibung erhöht
Bisher mussten geringwertige Wirtschaftsgüter über einem Wert von EUR 400 über die gesamte Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden. Diese Grenze wird Anfang 2020 erhöht. Ab jetzt können Anschaffungen bis EUR 800 sofort abgeschrieben und daher zur Gänze angesetzt werden. Kaufst du also z.B. einen Laptop für EUR 790, kannst du ihn zur Gänze im Jahr der Anschaffung ansetzen. Bis dato musstest du ihn über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben, das heißt du konntest nur ein Drittel im Jahr der Anschaffung ansetzen.
Kleinunternehmer-Pauschalierung
Ab 2020 kann man als Kleinunternehmer bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 35.000 pro Jahr eine einfache Pauschalierung im Bereich der Einkommenssteuer beantragen. Das bedeutet eine einfachere Finanzverwaltung, da man während des Jahres kein Anlagenverzeichnis führen muss. Du musst die Belege über deine Einnahmen sammeln, die Ausgabenbelege musst du hingegen nicht mehr vorweisen. Wir empfehlen dies jedoch weiterhin, einfach damit du einen Überblick behältst und auch damit du berechen kannst, ob die Pauschalierung für dich vorteilhaft ist oder nicht.
Wie funktioniert die Pauschalierung?
DIe Ausgaben werden pauschal berechnet und zwar sind 45% des Umsatzes als Betriebsausgabe absetzbar, wenn du einen Handels- oder Produktionsbetrieb hast. Wenn du Dienstleister bist, beläuft sich die Abgabenpauschale auf 20% deines Umsatzes. Die Sozialversicherungsbeiträge und der Gewinnfreibetrag sind nicht in der Pauschale enthalten und weiterhin zusätzlich absetzbar. Die Pauschalierung kann man auch dann beantragen, wenn man die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nicht nutzt.
Kleinunternehmergrenze
Auch hier gibt es eine Erhöhung: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung galt bisher bis zu einer Umsatzgrenze von EUR 30.000. Diese wurde nun auf EUR 35.000 erhöht.
Alles, was du rund um Steuern und Buchhaltung wissen musst
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Änderungen bei Umsatzsteuer
Ab 2020 können beim Kauf von E-Bikes oder normalen Fahrrädern die Vorsteuer abgezogen werden, wenn diese im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit genutzt werden.
Auch neu ist die Besteuerung von E-Books und Hörbüchern, diese werden nicht mehr mit 20% Steuer, sondern nur mit dem 10%igen-Steuersatz, der auch für Bücher gilt, besteuert.