Steuern sparen zum Jahresende
Alle Jahre wieder nähert sich im Oktober die Weihnachtszeit und somit das Jahresende. Eine wichtige Zeit für Unternehmerinnen, um zu checken, ob sich Steuern sparen lassen und sich über den aktuellen Status ihrer Buchhaltung Gedanken zu machen.
Denn es ist noch Zeit, Entscheidungen zu treffen, um Steuern zu sparen. Wir haben Steuerexpertin Claudia Tastel gebeten, uns ihre besten Tipps für die steuerliche Jahresende-Rallye zu verraten.
Steuerspar-Tipp 1: Bringe deine Buchhaltung auf den aktuellen Stand
Spätestens im Oktober solltest du deine Buchhaltung auf den aktuellen Stand der Dinge bringen und alle Belege zeitnah sortiert und erfasst haben. Dies ist sehr wichtig, damit du einen Überblick über deine Zahlen hast und deinen Gewinn bzw. Verlust vorläufig ermitteln kannst.
Wenn du all deine Einnahmen und Ausgaben erfasst hast und sich ein Gewinn ergibt, dann ist dieser bis EUR 11.000,00 steuerfrei, dh. du musst dafür keine Einkommensteuer zahlen (vorausgesetzt, du hast daneben keine anderen Einkünfte).
Hast du nebenbei ein Dienstverhältnis, dann werden alle Einkünfte in einen Topf geworfen und dann versteuert. Übersteigen hier all deine Einkünfte den Betrag von EUR 12.000,00, dann wird Steuer fällig.
Wenn du also mithilfe deiner Buchhaltung ermittelt hast, dass du vorraussichtlich einen Gewinn von mehr als EUR 12.000,00 zu erwarten hast, kannst du nun noch über Maßnahmen nachdenken, wie du dein Ergebnis noch minimieren und Steuern sparen kannst.
Steuerspar-Tipp 2: Investitionen für deinen Betrieb
Gibt es Anschaffungen, die du sowieso tätigen möchtest, vielleicht erst im nächsten Jahr geplant hast. Überlege, ob du diese Anschaffungen zB. Büroausstattung, Computer, Drucker, Maschine noch in das laufende Jahr schieben kannst.
Denn dies vermindert deinen Gewinn und zahlt sich daher aus – Achtung! Die Rechnung muss im laufenden Jahr bezahlt worden sein!
Alle Investitionen bis zu einem Betrag von EUR 800,00 netto (wenn du Umsatzsteuer verrechnest) bzw. EUR 800,00 brutto (wenn du Kleinunternehmerin bist) können sofort (ohne Abschreibung) als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Alle Investitionen, die diese Grenze übersteigen, müssen auf eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Steuerspar-Tipp 3: Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben
Weiters besteht die Möglichkeit, deine Einnahmen und Ausgaben zu verschieben. Das bedeutet, du bezahlst Rechnung schon im laufenden Jahr (zB. für eine Fortbildung im nächsten Jahr) oder stellst Rechnungen an deine Kunden erst im nächsten Jahr aus (Achtung! Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist immer das Zahldatum ausschlaggebend).
Steuerspar-Tipp 4: Gewinnfreibetrag
Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 kannst du dir als Steuerzuckerl automatisch 13% Freibetrag abziehen. Übersteigt dein Gewinn die Grenze von EUR 30.000,00, dann kannst du dir darüber hinaus 13% abziehen, wenn du in bestimmte Wertpapiere (hier weiß deine Hausbank Bescheid) oder Investitionen (ausgenommen Investitionen bis EUR 400,00, gebrauchte Güter und PKW) investierst. Daher ist es sehr wichtig, schon vor Ende des Jahres eine Gewinnberechnung vorzunehmen.
Steuerspar-Tipp 5: Vorauszahlung für die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Auch eine Vorauszahlung an die Sozialversicherung im laufenden Jahr kann deinen Gewinn und somit die Einkommensteuerbelastung noch minimieren.
Es empfiehlt sich, vorab schon eine ungefähre Berechnung der Sozialversicherung für das laufende Jahr zu ermitteln. Ergibt sich eine Nachzahlung, so kannst du diese schon vorab einzahlen und somit eine Betriebsausgabe generieren.
Steuerspar-Tipp 6: Umsatz- und Gewinngrenzen beachten
Bist du Kleinstunternehmerin in der Sozialversicherung, wird dein Gewinn im Jahr 2019 aber die Grenze von EUR 5.361,72 überschreiten, dann wirst du ab 1.1 des laufenden Jahres bzw. ab dem Gründungsdatum des laufenden Jahres pflichtig und musst nachzahlen. Eine Überschreitung der Gewinngrenze ist der Sozialversicherung unbedingt spätestens bei Erstellung der Einkommensteuererklärung mitzuteilen, um einen Beitragszuschlag zu verhindern.
Stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, weil du Kleinunternehmerin in der Umsatzsteuer bist und deine Bruttoumsätze EUR 36.000,00 (bei 20%iger Umsatzsteuer) bzw. EUR 33.000,00 (bei 10%iger Umsatzsteuer) im Jahr nicht übersteigen, so ist bis Jahresende zu überlegen, ob du weiterhin Kleinunternehmerin bleiben möchtest bzw. vielleicht im nächsten Jahr die Grenzen überschreiben wirst, denn dann solltest du bereits eine UID-Nummer beantragen und ab 1.1 des nächsten Jahres deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
Mein Credo: Steuer die Steuer, denn sonst wird’s zu teuer!
Über die Autorin
Claudia Tastel hat ihre Leidenschaft zu ihrem Beruf gemacht. Nach jahrelanger Erfahrung in verschiedenen Steuerberatungskanzleien fasste sie den Entschluss, sich als Bilanzbuchhalterin selbstständig zu machen. Durch die Geburt ihrer Tochter im Jahr 2016 änderte sich alles und von diesem Zeitpunkt an, war es ihre Mission, selbstständige Mamas und Mamas, die es werden möchten, in ihrem Steueralltag zu begleiten und das zum großen Teil online, denn gerade Unternehmerinnenmamas müssen sich ihre Zeiten gut einteilen.
Claudia betreut als selbstständige Bilanzbuchhalterin, Unternehmensberaterin und Steuertrainerin seitdem Klientinnen aus ganz Österreich.