Steuerwissen: was du während des Jahres steuerlich schon bedenken solltest
Alle Jahre wieder kommt für jede Unternehmerin der Zeitpunkt, an dem die Steuererklärungen fällig werden. Plötzlich werden Belege sortiert, Ausgaben gesucht, Kilometer aufgeschrieben. Aber wie kann man sich das Leben als Unternehmerin im Steueralltag erleichtern, damit du dann nicht kurzfristig Stress mit der Steuer bekommst.
Stress mit der Steuer wollen wir alle nicht haben. Um das zu vermeiden, haben wir Steuer-Expertin Claudia Tastel um ihre besten Tipps gebeten. In diesem Beitrag erfährst du sie.
Belege fortlaufend erfassen
Eine sehr wichtige, aber leider oft auch unbeliebte Tätigkeit ist das zeitnahe Erfassen der Belege. Egal ob du deine Belege im Excel erfasst oder in einem Buchhaltungsprogramm. Ganz gleich, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht. Erstelle jeden Monat für dich die Buchhaltung, sortiere die Belege ordnungsgemäß in einem Ordner und erfasse sie in deinem Programm.
Somit ersparst du dir später das mühsame Zusammensuchen der Belege und hast stets den Überblick über dein steuerliches Ergebnis.
Führe dein Fahrtenbuch von Beginn an
Du hast dich dazu entschlossen, Kilometergelder als Betriebsausgaben abzusetzen? Dann führe ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ab dem ersten Kilometer!
Besorge dir ein Fahrtenbuch in Papierform (bei der Tankstelle, im Papierfachhandel) und lege es dir ins Auto. Excel zum Notieren der Kilometer wird bei einer Finanzprüfung leider oft nicht geduldet. Ich kenne viele Unternehmerinnen, die am Jahresende mühsam Kilometer zusammenschreiben und dann die Kilometerstände ihres Autos nicht mehr nachvollziehen können.
Erspar dir das, indem du nach jeder Autofahrt deine Kilometer notierst. Denn dann musst du am Jahresende deine betrieblich gefahrenen Kilometer nur mehr mit EUR 0,42 verrechnen.
Behalte während des Jahres wichtige Umsatzgrenzen im Auge
Es gibt wichtige Umsatzgrenzen, die du als Unternehmerin immer im Auge behalten solltest.
Bist du umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin und verrechnest du keine Umsatzsteuer, dann darfst du einen Bruttoumsatz von höchstens EUR 36.000,00 (bei 20%igen Umsätzen) oder EUR 33.000,00 (bei 10%igen Umsätzen) im Jahr erzielen, um weiterhin keine Umsatzsteuer verrechnen zu müssen.
Bist du Kleinunternehmerin bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und hast dich von den Beiträgen befreien lassen, dann darfst du im Jahr einen Umsatz von höchstens EUR 30.000,00 oder einen Gewinn von höchstens EUR 5.361,72 (Wert 2019) erzielen. Überschreitest du während des Jahres eine dieser Grenzen, dann teile dies der Sozialversicherung unbedingt im Zuge der Erstellung deiner Einkommensteuererklärung mit, um einen Beitragszuschlag von knapp 10% zu verhindern.
Einen Großteil deiner Einnahmen nimmst du bar ein? Dann könnte es sein, dass du während des Jahres eine Registrierkasse benötigst. Erzielst du einen Gesamtumsatz von EUR 15.000,00 im Jahr und sind davon EUR 7.500,00 bar eingenommen worden, dann steht eine Anschaffung ins Haus. Achtung! Zu den Barumsätzen zählen zB. auch Kredit- und Bankomatzahlungen vor Ort. Hast du schon die Vermutung, dass du diese Grenzen überschreiten wirst, dann ziehe unbedingt einen Steuerexperten zu Rate, um dich zu diesem Thema optimal beraten zu lassen.
Du siehst auch hier, wie wichtig es ist, schon während des Jahres einen Überblick über seine Buchhaltung zu haben, um zu jeder Zeit optimal reagieren zu können.
Investitionen vor Jahresende tätigen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überlegung, welche Investitionen du noch vor Ablauf des Jahres tätigen könntest, um Steuern zu sparen. Benötigst du noch einen neuen Computer oder Drucker? Wirst du einen Gewinn über EUR 30.000,00 erzielen, dann kannst du gewisse Investitionen tätigen, um den sog. Gewinnfreibetrag geltend machen zu können.
Möchtest du noch Vorauszahlungen an die Sozialversicherung tätigen, um den Gewinn zu minimieren (dies sollte vorausschauend berechnet werden).
Beachte bei Anschaffungen von Investitionen, dass ein Anlagegut über EUR 400,00 netto bzw. brutto (je nachdem ob du umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin bist oder nicht) auf eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss und dann die Abschreibung als Betriebsausgabe zählt.
Zum Abschluss – Tipps für Neugründer
Gründest du während des Jahres dein Unternehmen, dann beachte folgendes.
Sammle schon alle Ausgaben dein Unternehmen betreffend vor der Gründung.
Ja, es gibt die Möglichkeit, bis zu einem Jahr vor Unternehmensgründung sog. vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Dazu zählen zB Fortbildungskosten und dazugehörige Reisekosten, Zinsen für betrieblich veranlasste Kredite, Mieten für Büroräumlichkeiten, Werbemaßnahmen. All diese Ausgaben kannst du berücksichtigen. Beachte aber, dass du im Jahr dieser Ausgaben schon eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. Teile dem Finanzamt den Erklärungswechsel rechtzeitig mit.
Somit wären wir schon beim letzten Punkt angekommen. Gründest du während des Jahres und möchtest deine Steuererklärungen in Zukunft selbst erstellen, dann kontrolliere unbedingt im Finanzonline, ob du von der Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung umgestellt wurdest. Diesen Punkt findest du im Finanzonline unter Abfragen/Steuerkonto/Erklärungen (Versand/Fristen/Abgaben) für das betreffende Jahr. Oft wird dies leider vonseiten der Finanz vergessen.
Nun hast du ein paar Tipps an der Hand, um schon während des Jahres deine Steuer im Überblick zu haben, um entspannt ins nächste Jahr zu sehen.
Möchtest du gerne mehr über die Selbstorganisation deiner Buchhaltung und Steuern erfahren, dann empfehlen wir dir den Onlinekurs „Steuerwissen für Kleinunternehmerinnen*“, den du in der Women30plus Academy buchen kannst.
Über die Autorin
Claudia Tastel hat ihre Leidenschaft zu ihrem Beruf gemacht. Nach jahrelanger Erfahrung in verschiedenen Steuerberatungskanzleien fasste sie den Entschluss, sich als Bilanzbuchhalterin selbstständig zu machen. Durch die Geburt ihrer Tochter im Jahr 2016 änderte sich alles und von diesem Zeitpunkt an war es ihre Mission, selbstständige Mamas und Mamas, die es werden möchten, in ihrem Steueralltag zu begleiten und das zum großen Teil online, denn gerade Unternehmerinnenmamas müssen sich ihre Zeiten gut einteilen.
Claudia betreut als selbstständige Bilanzbuchhalterin, Unternehmensberaterin und Steuertrainerin seitdem Klientinnen aus ganz Österreich.
*die so gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links, was bedeutet, dass Women30plus eine Provision verdient, wenn Du Dich entscheidest, den Kurs oder den Workshop zu kaufen. Diese Provision bedeutet für Dich keine zusätzliche Kosten. Gründsätzlich empfehlen wir nur Produkte und Kurse, mit denen wir selber gute Erfahrungen gemacht haben und als nützlich erachten – nicht wegen der kleinen Provisionen, die wir erhalten, wenn Du Dich entscheidest, etwas zu kaufen.